Elektromobile – alles Wissenswerte im Überblick

Wer braucht ein Elektromobil und wofür?
Alle Menschen, die Einschränkungen beim Gehen verspüren, profitieren von E-Mobilen. Senioren sind darunter wohl die größte Gruppe, aber auch für jüngere Menschen mit einer Gehbehinderung kommt ein Elektromobil infrage. Denn allgemein gilt:
Worauf kommt es an bei Elektromobilen?
Mobilität


Beladungsmöglichkeiten
Transportfähigkeit

Komfort und Design
Welche Elektromobil Hersteller gibt es und mit welchen Preisen muss ich rechnen?

Dietz
Im höheren Preissegment bewegen sich die Elektromobile des Herstellers Dietz. Die Preise beginnen bei ca. 1.600 € und erreichen bis zu 4.600 €.
Elektromobile im Straßenverkehr
Sobald ein Elektromobil in der Öffentlichkeit verwendet wird, gibt es auf rechtlicher Seite einige Bedingungen, die erfüllt werden müssen. Da sich diese Bedingungen jederzeit ändern können und es sich hierbei um eine Bereitstellung von Informationen durch rechtliche Laien handelt, übernehmen wir keine Garantie über die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der folgenden Hinweise:
Je nach Art des Elektromobils und seiner bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit, benötigen Sie für die Benutzung eine Fahrerlaubnis, eine Haftpflichtversicherung sowie die Zulassung – oder eben nicht.
Unter 6 km/h keine Versicherungspflicht und keine Fahrerlaubnis nötig
Wenn ein Elektromobil als „motorisierter Krankenfahrstuhl“ gilt und bauartbedingt nur weniger als 6 km/h schnell fahren kann, benötigen Sie keine Fahrerlaubnis, keine Versicherung und keine Zulassung.
Über 6 km/h Versicherungspflicht aber immer noch keine Fahrerlaubnis nötig
Kann ein motorisierter Krankenfahrstuhl mehr als 6 km/h schnell fahren, kommt nur die Versicherungspflicht mit Versicherungskennzeichen hinzu. Eine Fahrerlaubnis ist erst notwendig, wenn das Elektromobil schneller als 15 km/h fahren kann – dann gilt es aber auch nicht mehr als motorisierter Krankenfahrstuhl.
Wann ist ein Elektromobil ein motorisierter Krankenfahrstuhl?
Als „motorisierter Krankenfahrstuhl“ gilt ein Kraftfahrzeug, wenn es elektrisch betrieben wird, nur einen Sitz aufweist, nur für den Gebrauch durch Personen mit körperlicher Behinderung gedacht ist, bauartbedingt maximal 15 km/h erreicht, leer (mit Akku) maximal 300 kg sowie besetzt bzw. beladen maximal 500 kg wiegt und insgesamt nicht breiter ist als 110 cm.